Die Einschreibordnung, in der die Entlassung von Amts wegen geregelt ist, gibt es hier, §22, Seite 14: http://www.uni-kiel.de/sy/2009/einschreibordnung.pdf
... (5) Eine Studierende oder ein Studierender kann auch entlassen werden, wenn sie oder er durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt
1. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorgans oder die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert oder 2. ein Mitglied der Hochschule von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abhält oder abzuhalten versucht.
Gleiches gilt, wenn eine Studierende oder ein Studierender an den in Satz 1 genannten Handlungen teilnimmt oder wiederholt Anordnungen zuwiderhandelt, die gegen sie oder ihn von der Hochschule wegen Verletzung von Pflichten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HSG oder aufgrund des Hausrechts getroffen worden sind. ...
Die Einschreibordnung, in der die Entlassung von Amts wegen geregelt ist, gibt es hier, §22, Seite 14: http://www.uni-kiel.de/sy/2009/einschreibordnung.pdf
AntwortenLöschenES IST ALSO NICHT MÖGLICH WEGEN DER BESETZUNG EXMATRIKULIERT ZU WERDEN
AntwortenLöschen...
AntwortenLöschen(5) Eine Studierende oder ein Studierender kann auch entlassen werden, wenn sie oder er
durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt
1. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die
Tätigkeit eines Hochschulorgans oder die Durchführung einer
Hochschulveranstaltung behindert oder
2. ein Mitglied der Hochschule von der Ausübung seiner Rechte und
Pflichten abhält oder abzuhalten versucht.
Gleiches gilt, wenn eine Studierende oder ein Studierender an den in Satz 1 genannten
Handlungen teilnimmt oder wiederholt Anordnungen zuwiderhandelt, die gegen sie oder ihn
von der Hochschule wegen Verletzung von Pflichten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 HSG oder
aufgrund des Hausrechts getroffen worden sind.
...
Falsch!
AntwortenLöschenEs ist definitiv möglich wegen Störung des Hochschulbetriebs exmatrikuliert zu werden. Siehe §22 Abs. 5 Nr. 1 lesen!
:(
AntwortenLöschenHui! Jetzt wird an der Eskalationsschraube gedreht. Ich werd erst mal mein 100m-Maßband suchen...^^
AntwortenLöschen100m (...)
AntwortenLöschenheißt das , dass ich jetzt nicht mehr in die campus suite gehen darf?
nein,darfst du nicht!!nix mehr!!alles verboten -->kontrollstaat:p
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